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Informationspflichten für öffentliche Zuschüsse: In Übereinstimmung mit dem Gesetz 124/2017 und dem Gesetzesdekret 34/201 sind die von unserem Unternehmen erhaltenen staatlichen Beihilfen und De-minimis-Beihilfen im nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Art. 1 aufgeführt. 52 des Gesetzes 234/2012, auf das verwiesen wird und das unter folgendem Link eingesehen werden kann: https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx